Hinweis
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Bitte legen Sie bei Ihrem ersten Termin bei uns entsprechend der 3G-Regel (CoronaSchV NRW v. 10.11.21) den
Nachweis einer vollständigen Impfung
Nachweis Ihrer Genesung (nicht älter als 6 Monate)
vor.
Sollten Sie diese nicht nachweisen können, benötigen wir von Ihnen den
Nachweis eines aktuellen AG-Schnelltests oder PCR-Tests (nicht älter als 24 Stunden)
Es gilt weiterhin die
Maskenpflicht (FFP2 oder Medizinische Maske) im gesamten Gelände
Vielen Dank!
Hier geht's zur aktuellen Ausgabe der "Wie is...?"
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